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Systeme.
Lösungen.

E-Rechnung

Wir bitten um Ihre Unterstützung.

Wir stellen unsere Rechnungsprozesse um – von Papier und PDF auf elektronische Rechnungen (E-Rechnungen).

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind wir ab dem 1. Januar 2027 verpflichtet, Rechnungen an deutsche Geschäftspartner ausschließlich in elektronischer Form zu versenden. Als E-Rechnungen gelten in Deutschland künftig insbesondere die Formate ZUGFeRD und XRechnung.

Aktuell implementieren wir eine Softwarelösung für den automatisierten Versand von E-Rechnungen. Der Go-live ist für das zweite Halbjahr 2026 geplant. Nach erfolgreicher Umstellung erhalten Sie Rechnungen von der Rothballer electronic systems GmbH ausschließlich im ZUGFeRD-Format (PDF inklusive XML-Datei) oder als XRechnung.

Für die Übermittlung stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:

  • Option 1: XRechnung über Peppol (mittels Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Leitweg-ID)
  • Option 2: ZUGFeRD-Rechnung per E-Mail

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die von Ihnen gewählte Option unterstützen. Für Option 1 ist eine Registrierung im Peppol-Netzwerk erforderlich.

Für die Umstellung benötigen wir einige Angaben von Ihnen, die Sie uns bitte über das Formular übermitteln.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 


Hinweis zum Datenschutz:
Um die gesetzliche Pflicht gem. Umsatzsteuergesetz zu erfüllen, den Rechnungsversand ab dem 1. Januar 2027 auf E-Rechnung umzustellen, benötigt Rothballer die vorstehenden Daten von Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen. Stellen Sie uns diese Daten nicht bereit, können wir Ihnen keine Rechnungen in den zulässigen Formaten zukommen lassen. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: www.rothballer.de/datenschutz


Weitere Informationen

Allgemeine Pflicht zum Empfang

Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen und verarbeiten zu können.

Ausstellungspflicht der
Rothballer electronic systems GmbH
ab 1. Januar 2027

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist die Rothballer electronic systems GmbH ab dem 1. Januar 2027 verpflichtet, Rechnungen an inländische Geschäftspartner (B2B) ausschließlich als strukturierte E-Rechnungen auszustellen.

Eine E-Rechnung liegt nur dann vor, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Abs. 1 S. 3 UStG n. F.).

Für Sie als Rechnungsempfänger bedeutet dies:
Rechnungen unseres Unternehmens ab dem 1. Januar 2027 berechtigen nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn Sie in einem der unten genannten gesetzlich geforderten Formate ausgestellt sind.

Formate

Zulässige Formate für E-Rechnungen sind ZUGFeRD und XRechnung.

  • Die XRechnung ist ein strukturiertes, XML-basiertes Datenformat, das den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entspricht.
  • Die ZUGFeRD-Rechnung kombiniert ein PDF-Dokument mit einem integrierten XML-Datensatz gemäß der Norm EN 16931.

 

Versand

Der Versand von E-Rechnungen erfolgt in Deutschland überwiegend über Peppol oder per E-Mail.

  • Peppol (Pan-European Public Procurement On-Line):
    Ein Netzwerk für den standardisierten und automatisierten Austausch elektronischer Dokumente. Damit eine eindeutige Zuordnung zwischen Sender und Empfänger möglich ist, müssen beide Parteien im Netzwerk registriert sein.
  • E-Mail:
    Versand der XRechnung oder ZUGFeRD-Datei als Anhang per E-Mail.